Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.06.1956

Rechtsprechung
   BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55   

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https://dejure.org/1956,146
BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
BAG, Entscheidung vom 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 351
  • NJW 1956, 1332
  • NJW 1956, 1812 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Ist das Fehlen der Tariffähigkeit unstreitig und geht es allein darum, ob ein "Gewerkschaften" vorbehaltener Rechtsanspruch auch einer Vereinigung ohne Tariffähigkeit zusteht, kommt eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG nicht in betracht (BAG 6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt, dass der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsordnung stets dieselbe Bedeutung hat, gleich ob er im Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetz gebraucht wird (6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351; 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320, zu 1 der Gründe; 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, zu III 1 der Gründe).

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Ob sie im Sinne des vom Bundesarbeitsgericht entwickelten einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs (BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 - AP ArbGG 1953 § 11 Nr. 11) auch in anderen Regelungszusammenhängen Gewerkschaftseigenschaft besitze, sei unmaßgeblich.
  • BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60

    Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit

    2 , Der Senat hält daran fest, daß tariffähig nur solche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sind, die im äußersten Falle auch zum Arbeitskampf für die von ihnen für notwendig erachteten Arbeitsbedingungen bereit sind (vgl. BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG).

    2. Die Ansicht, daß zu diesen Erfordernissen auch die Bereitschaft zum Arbeitskampf gehöre, wurde allerdings früher vom Reichsarbeitsgericht (RAG ArbR SamraX. 4, 239, 294; 5, 217: 9, 487) bestritten und wird heute vor allem abgelehnt von Nikisch, Arbeitsrecht, 2. Aufl", Bd. 2 S. 13 und S. 255, sowie von Dietz, Die Koalitionsfreiheit, in Bettermann- Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. Ill 1 (1958) S. 440 ff. a Dagegen halten das Bekenntnis zur Streikbereitschaft für einen notwendigen Bestandteil des Gewerkschaftsbegriffs u.a. Hueck-Nipperdey, aaO/Bd. II S. 77 und S. 303; Hueck-Nipperdey-Tophoven,-aaC/§ 2 Anm. 38; Kaskel-Dersch, Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1957, S. 53/54; Schein in Arbeit und Recht 1954, 74; Dersch-Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., § 10 Anm. 5b kk; Reichel, RdA I960 S. 85. Die letztere Auffassung ist auch vom Senat vertreten worden (BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu $ H ArbGG) .

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89

    Selbstauflösung einer Gewerkschaft

    Zu den Merkmalen einer Gewerkschaft gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit, d.h. die Fähigkeit, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder durch Tarifvertrag zu regeln (BAGE 4, 351 [BAG 06.07.1956 - 1 AZB 18/55] = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; 23, 230 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    Da die Tariffähigkeit ein notwendiges Begriffselement der Gewerkschaften ist (BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG), können auch die Rechtsverhältnisse der Haus gewerbetreibenden durch Tarifverträge geregelt werden.

    Der Senat hatte das in der Entscheidung BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11.ArbGG beiläufig bejaht.

  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98

    Materielle Rechtskraft eines Beschlussses über die Gewerkschaftseigenschaft einer

  • BAG, 20.11.1970 - 3 AZR 477/69

    Staatsbeamte - Angestellte - Laufbahngruppe - Beamtenversorgung

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

  • BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58

    Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG -

  • ArbG Bochum, 05.09.2022 - 4 BV 10/22
  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 157/70
  • VGH Hessen, 02.12.1987 - HPV TL 1686/87

    Begriff "Gewerkschaft" im Personalvertretungsrecht

  • BSG, 22.07.1960 - 3 RK 28/56

    Prozessbevollmächtigte vor dem Bundessozialgericht - Selbstständige

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Rechtsprechung
   BAG, 06.06.1956 - GS 2/56   

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https://dejure.org/1956,669
BAG, 06.06.1956 - GS 2/56 (https://dejure.org/1956,669)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1956 - GS 2/56 (https://dejure.org/1956,669)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1956 - GS 2/56 (https://dejure.org/1956,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 46
  • NJW 1956, 1332
  • DB 1956, 752
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch

    Auszug aus BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    "Wenn sich aber die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels grundsätzlich aus dem Urteil zu ergeben hat, gegen das das - Rechtsmittel in Betracht kommt, so muß die Zulassung der Revision im Berufungsurteil das Revisionsgericht binden (vgl. Dietz-Nikisch, ArbGG, § 72 Anm. 22; Dersch-Yolkmar aaO, § 69 Anm. 14, § 72 Anm. 19; Müller, Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in Festschrift für Wilhelm Herschel 1959, S. 163-169; Pohle in Anm. zu AP Nr. 6 u. Nr. 7 zu § 69; RAG in ARS 5, 351; 6,11 u. 55; 17, 8; BAG 2, 40).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Burch Urteil des Bundesarbeitsgerichts'vom 23»September 1954 (BAG 1, 85) ist die Rechtsfrage, ob die Einstufungeines-, im öffentlichen Bienst stehenden Angestellten von den Gerich-f ten nachgeprüft werden kann, im bejahenden Sinne entschieden \ worden.
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Das: .wäre ein Ergebnis,- das dem Sinn der RechtsmittelZulassungoffenbar wider spricht (vgl. hierzu auch BSG, TJrt. v. 21.12.1955 - 3 RK 21/55 - u" Dahlie in. Soziale Sicherheit, .1956, Heft 1, S. 26).
  • BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    die Zulassung unbeachtlicher Pür den Pall des § 69 Abs. 3 Satz 1 ArbGG (Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache) ist dies durchaus herrschende Ansicht (BAG 2, 26; 2, 40; BGHZ 2, 397 und 399; Rosenbei"g, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 1954» S. 658; Müller aaO, S. 168 bis 171 und die dort angeführte Literatur und Rechtsprechung; Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 546, ¥1, 3; Pohle in Aura. .1? Nr. 6 und 7 zu § 69 ArbGG; Baur, DJZ 1954, S. 147; BGH in Lindenmaier-Möhring Nr. 9 u. 11 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 114/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Durch die Zulassung, nicht aber durch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder durch die Divergenz wird der Revisionsweg eröffnet (vgl. RAG in ARS 5, 459 ff mit zust. Anm. von Nipperdey;'Bersch-Yolkmar aaO, §. 69 Anm. 22; die enigegenstehen.de Ansicht von BGIIZ 7, 64 hat BGH in JZ 1954 S. 161 aufgegeben).
  • BAG, 23.10.1958 - 4 AZR 110/56

    Zulassung der Revision - Statthaftigkeit - Zulassung im angefochtenen Urteil -

    Die Statthaftigkeit einer vom Landesarbeitsgericht zuge lassenen Revision folgt allein aus ihrer Zulassung im angefochtenen Urteil (Bestätigung von BAG 3, 46).

    Denn die Statthaftigkeit der Revision folgt allein aus ihrer Zulassung durch das Landesarbeitsgericht im angefochtenen Urteil {§ 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG; BAG 3, 46).

  • BAG, 14.06.1977 - 1 ABR 87/75

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz - Divergenzrevision

    Zwar ist das Rechtsbeschwerde- ebenso wie das Revisionsgericht grundsätzlich an eine Rechts mittel Zulassung gebunden, auch wenn diese nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung sondern wegen Divergenz erfolgt; es ist nicht nachzuprüfen, ob die angenommene Divergenz wirklich gegeben ist (BAG 3, 46 [491 = AP Nr. 16 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 6, 36 [37 f.3 = AP Nr. 38 zu § 3 TOA; BAG 6, 317 [ 318] = AP Nr. 1 aaO; BAG AP Nr. 9 zu § Io BTJrlG Schonzeit).
  • BGH, 25.05.1970 - II ZR 118/69

    Herbeiführung einer einheitlichen Entscheidung mehrerer denselben Unfall

    Da demnach die Zulassung der Revision im Streitfall offensichtlich der gesetzlichen Grundlage entbehrt, bindet sie das Revisionsgericht nicht (BGHZ 2, 396 f; 36, 56 [BGH 25.10.1961 - V ZR 30/60] ; BGH LM § 546 ZPO Nr. 9 und 36; BAG 3, 46; 5, 246; vgl. auch Paulus ZZP 71, 188 f).
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

    c) Soweit der Große Senat in BAG 3, 46 /49/, vorher der Zweite und Erste Senat in BAG 2, 26 /TO/% BAG 2, 40 /42/4.
  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55

    Divergenz - Text der Entscheidungsgründe - Veröffentlichung in der Fachpresse

    Soweit der Große Senat in BAG 3, 46 /Tg/, vorher der Zweite und Erste Senat in BAG 2, 26 /J>0/', BAG 2, 40 /A?// und nachher der Erste Senat in AP Nr. 19 zu § 69 ArbGG eine "auf den ersten Blick erkennbare gesetzwidrige - perplexe - Zulassung der Revision" für die Revisionsinstanz als unverbindlich bezeichnet haben, kann dahinstehen, ob dieser Satz, der nur für die Zulassung einer Revision und nicht für eine Streitwertfesteetzung ausgesprochen worden ist, im Rahmen einer Streitwertrevision mit dem Inhalt Geltung beanspruchen kann, daß eine offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbare unrichtige Streitwertfestsetzung durch die Vorinstanzen für das Revisionsgericht ebenfalls unverbindlich ist.
  • BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61

    Berufung auf Beendigungstatbestand des ATO § 18 Abs. 3 bei nachträglichem

    Ein Fall offensichtlich gesetzwidrig erfolgter Zulassung, in welchem die Zulassung selbst möglicherweise unwirksam sein könnte (BAG 3, 46; 5, 246; 6, 109), liegt jedenfalls nicht vor.
  • BAG, 22.10.1968 - 4 AZR 130/68

    Berufungsurteil - Neufestsetzung des Streitwerts - Wert des Streitgegenstandes

    V b im Streit waren, und zwar für die Zeit ab 10 Januar 1961 ohne bestimmten Endtermin; eine Neufestsetzung des Streitwerts gemäß § 69 Abs« 2 ArbGG hat das Landesarbeitsgericht nicht vorgenommen» Der Kläger meint, das Revisionsgericht sei in der Frage der Statthaftigkeit seines Rechtsmittels an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert nicht gebunden» Der Wert des Streitgegenstandes habe sich nach dem Erlaß des erstinstanzlichen Urteils durch eine wesentliche Erweiterung des Klagebegehrens geändert» Daß das Landesarbeitsgericht den Wert des veränderten Streitl gegenständes entgegen der Vorschrift des § 69 Abs» 2 ArbGG nicht neu festgesetzt habe, sei offenkundig fehler haft und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu recht fertigen» Die allein vorhandene WertfestSetzung des Arbeitsgerichts sei für den Streitgegenstand des angefochtenen Urteils offensichtlich unrichtig» Es sei daher von dem richtigen Streitwert des Feststellungsantrages auszugehen, der auf den vierfachen Jahreswert der streitigen Gehaltsdifferenz im Entscheidungsmonat anzusetzen sei und 6.»000,- DM weit übersteige» Dem kann nicht gefolgt werden» Das Arbeitsgerichtsgesetz knüpft die Statthaftigkeit der sogenannten Streitwertrevision nicht an die Voraussetzung, daß der Wert des Streitgegenstandes 6»000,- DM über steigt, sondern macht sie davon abhängig, daß der Streit wert vom Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht auf mehr als 6»000,- DM festgesetzt worden.ist» Diese Regelung dient dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit» Die Farteien sollen durch die im Urteil vorzunehmende Wertfestsetzung sofort und endgültig Gewißheit darüber er langen, ob danach gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben ist» Deshalb hat das Rechtsmitteigericht die von der unteren Instanz vorgenommene WertfestSetzung grundsätzlich nicht nachzuprüfen und ist an sie bei der - 116 Prüfung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels auch dann gebunden, wenn sie.nach seiner Auffassung unrichtig ist (so die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG- 1, 8 /~9 f SJ - AP Nr«, 2 zu § 72 ArbGG)«, Hiervon macht die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur für den Pall eine Ausnahme, daß die von der unteren Instanz vorgenommene WertfestSetzung offensichtlich, d 0h" auf den ersten Blick erkennbar, unrichtig ist (BAG 13, 62 = AP Hro 1$ zu § 72 ArbGG Streit wertrevision, BAG 17» 14-6 = AP Nr» 16 aaO; AP Nr, 18 aaO; 3 AZR 143/67 vom 17" Kai 1968)o Das könne, so wird in diesen Entscheidungen ausgeführt, nur dann angenommen werden, wenn die WertfestSetzung in Jeder Beziehung un verständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen sei, wobei es auf die Betrachtung aus der Sicht der mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragten Prozeßbevollmächtigten und des mit der Prüfung des Rechtsmittels befaßten Rechtsmittelgerichts an komme;' die Statthaftigkeit der Revision hänge in einem solchen Palle davon ab, ob der richtige Streitwert offensichtlich (auf den ersten Blick erkennbar) mehr als 6 «,000,- DM betrage., Soweit in einzelnen dieser Entscheidungen gesagt wird, die WertfestSetzung der unteren Instanz müsse offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar unrichtig sein bzw«, der richtige Streit wert müsse offensichtlich und auf den ersten Blick er kennbar mehr als 6 »000,- DM betragen, handelt es sich in Wahrheit nicht um zwei gesondert zu prüfende Voraussetzungen«, Die Formulierung ist der 'Entscheidung des Großen Senats (BAG 3, 46 /"49j7 = AP Nr, 16 zu § 69 ArbGG) entlehnt, in der eine "offensichtlich gesetzwidrige" Zulassung der Revision nach § 69 Abs«, 3 Satz 2 ArbGG als unwirksam angesehen und der Begriff "offen sichtlich" mit den Worten "auf den ersten Blick erkennbar" ei"läutert wird«,.
  • BAG, 23.05.1967 - 5 AZR 465/66

    Schonzeitbewilligung

    Wie d as B u n d e s a rb e its g e r i c h t b e r e i t s m ehrfach e n ts c h ie d e n h a t (B eschluß d es Großen S e n a ts BAG 3, 46 f f . = AP N r. 16 zu § 69 ArbGG 1953; BAG 6, 36 f f . = AP Nr. 38 zu § 3 TO.A und BAG 6, 317 ff» = AP Nr» 4 l zu § 3 TO.A), d a r f das R e v is io n s g e r ic h t g r u n d s ä tz lic h n ic h t n a c h p rü fe n , ob d ie vom B e ru fu n g s g e ric h t angenommene D ivergenz w ir k lic h v o r l i e g t .
  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 310/60

    Kurzarbeit - Rechtswirksame Einführung - Lohnzahlung für ausfallende Arbeitszeit

    kommt es jedoch nicht an, Maßgebend ist die Zulassung als solche» Diese bindet das Revisionsgericht nur dann nicht» wenn sie offensichtlich gesetzwidrig ist, d»h, wenn auf den ersten Blick für die Parteien und ihre Bevollmächtigten erkennbar eine Abweichung im Sinne des § 69 Abs» 3 Satz 2 ArbGG nicht vorliegen kann (BAG, Großer Senat, BAG 3, 46 = AP Nr. 16 zu § 69 ArbGG 1953)« Ein solcher Ausnahmefall ist hier nicht gegeben» Die Revision ist aber unbegründet,.
  • BVerwG, 23.04.1959 - VI C 201.57

    Beförderung eines Beamten - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Das Revisionsgericht wäre nur an eine offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 15 und Beschlüsse vom 22.2.1958 - VI C 40.58 = DÖV 1958 S. 259, vom 29.5.1958 - VI C 9.58 - und vom 3.6.1958 - II C 40.58 - vgl. auch BAG 2, 40; 3, 46= NJW 1956 S. 1332; NJW 1958 S. 1014).
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels -

  • BGH, 17.04.1973 - VI ZR 32/72

    Anforderungen an die rechtswirksame Zulassung der Revision - Verbindlichkeit

  • BAG, 20.10.1960 - 5 AZR 33/59

    Streitwertfestsetzung - Bindungswirkung - Zulassungsrevision - Gesetzwidrige

  • BAG, 11.07.1958 - 1 AZR 366/55

    Zulassung der Revision - Bindungswirkung für Revisionsgericht - Schiedsverfahren

  • BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61

    Rechtsmittel

  • BAG, 30.09.1958 - 2 AZR 356/56

    Typische Wettbewerbsklausel - Uneingeschränkt revisible Vertragsklausel -

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

  • BAG, 03.07.1956 - 1 AZR 306/55
  • BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
  • BAG, 28.03.1958 - 1 AZR 159/56

    Zulassung der Revision - Gesetzwidrigkeit - Bindungswirkung - Begründung durch

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